Arbeitsvertrag – als Grundlage jedes Arbeitsverhältnisses
Der Arbeitsvertrag ist Grundlage jedes Arbeitsverhältnisses. In ihm werden die wesentlichen Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien vereinbart. Hauptpflicht des Arbeitnehmers ist die Leistung von abhängiger Arbeit. Der Arbeitgeber hat die vereinbarte Vergütung (Lohn) zu zahlen. Der Arbeitsvertrag kann u. a. festlegen:
- Arbeitsbeginn
- Ort und Art der Tätigkeit
- Arbeitslohn
- Arbeitszeit
- Erholungsurlaub
- Kündigungsfristen
Die Vertragsparteien handeln den Inhalt des Arbeitsvertrages frei aus. Beschränkungen der Gestaltung können sich jedoch beispielsweise ergeben durch:
- Betriebsvereinbarungen
- Tarifverträge
- gesetzliche Vorschriften
Diese allgemeinen Ausführungen können eine einzelfallbezogene Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzen.
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