Insolvnez des Arbeitsgebers – was tun, wenn der Arbeitgeber insolvent geht.
Jeder Arbeitgeber kann in finanzielle Schwierigkeiten geraten, die zu einer Insolvenz führen können. Insolvenzgründe sind:
- Zahlungsunfähigkeit
- Überschuldung
Die Insolvenz wird auf Antrag durch Beschluss des Insolvenzgerichts eröffnet. Das Gericht beauftragt häufig einen Insolvenzverwalter mit der Durchführung des Verfahrens.
Der Insolvenzverwalter hat mehrere Handlungsmöglichkeiten:
- Betriebsfortführung und Sanierung
- Verkauf des Betriebes oder von Betriebsteilen
- Betriebseinstellung und Liquidation
Für die Arbeitnehmer ändert sich zunächst nichts. Das Arbeitsverhältnis besteht mit dem Insolvenzverwalter fort, kann von diesem jedoch gekündigt werden. Für rückständigen Arbeitslohn kann Insolvenzgeld beantragt werden. Mit dem Insolvenzgeld soll der Lohnausfall (teilweise) kompensiert werden.
Diese allgemeinen Ausführungen können eine einzelfallbezogene Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzen.
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