Urlaub – Welche Urlaubsansprüche habe ich?
Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Erholungsurlaub. Dieses gilt sowohl für Vollzeit als auch für Teilzeitbeschäftigte. Im Urlaub hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Fortzahlung seines Arbeitslohns. Er darf währenddessen keine anderen Arbeiten annehmen. Seine Arbeitskraft soll während seines Urlaubs wiederhergestellt werden.
Die Urlaubsdauer kann zwischen den Vertragsparteien im Arbeitsvertrag frei ausgehandelt werden. Die gesetzliche Mindesturlaubsdauer darf aber nicht unterschritten werden.
Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge können höhere Urlaubsansprüche begründen. Der Arbeitgeber bestimmt den Zeitpunkt des Urlaubs. Er hat Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen. Dringende betriebliche Belange haben Vorrang.
Die Verlegung eines genehmigten Urlaubs kann der Arbeitgeber nur bei unvorhergesehenen betrieblichen Ereignissen verlangen.
Diese allgemeinen Ausführungen können eine einzelfallbezogene Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzen.
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