Gewerberaummiete – rechtliche Regelungen und Verträge
Alle Räume, die nicht Wohnzwecken dienen, unterliegen mietrechtlich eigenen Regelungen. Die Vertragsparteien können den Inhalt des Mietvertrages freier gestalten. Die im Wohnraummietrecht bestehenden Beschränkungen zugunsten des Mieters gelten für Gewerberäume nicht.
Beispielsweise fehlen gesetzliche Regelungen für:
- Mieterhöhung
- Nebenkosten
- Mietsicherheit
Der Vermieter kann im Unterschied zum Wohnraummietrecht jederzeit fristgemäß kündigen. Ein Kündigungsgrund ist nicht notwendig. Mietverträge über Gewerberäume werden häufig über einen längeren festen Zeitraum geschlossen.
Investitionen der Vertragsparteien in die Räume sollen sich amortisieren. Während der festen Laufzeit gibt es für beide Seiten nur die Kündigungsmöglichkeit aus wichtigem Grund.
Diese allgemeinen Ausführungen können eine einzelfallbezogene Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzen.
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Rechtsanwalt Florian Fröhlich
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