Kündigung Mietvertrag – welche Fristen und Regelungen gelten?
Ein Mietverhältnis kann sowohl einvernehmlich als auch einseitig beendet werden. Eine (einseitige) Kündigung muss schriftlich erklärt werden.
Die ordentliche Kündigung eines Mieters erfolgt mit einer dreimonatigen Frist. Sie muss nicht begründet werden.
Die Kündigungsfrist des Vermieters beträgt zunächst auch drei Monate, verlängert sich aber mit der Dauer des Mietverhältnisses. Der Vermieter benötigt für eine wirksame Kündigung einen triftigen Grund. Gründe können sein:
- Eigenbedarf
- Fehlverhalten des Mieters
Beide Mietvertragsparteien können aus wichtigem Grund jederzeit auch außerordentlich ggf. fristlos kündigen.
Für den Vermieter kann insbesondere ein Zahlungsrückstand des Mieters ein wichtiger Kündigungsgrund sein; ein wichtiger Grund für den Mieter kann in gravierenden Mietmängeln liegen. Der Grund muss im Kündigungsschreiben dargelegt werden.
Nach einer wirksamen Kündigung ist der Mieter verpflichtet die Mieträume an den Vermieter im vertraglich vereinbarten Zustand herauszugeben. Der Vermieter hat die Räume zurückzunehmen.
Diese allgemeinen Ausführungen können eine einzelfallbezogene Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzen.
Sie haben Fragen? Dann nutzen Sie das Online Kontaktformular

Rechtsanwalt Florian Fröhlich
Damm 36, 38100 Braunschweig
Telefon: 0531/ 31 39 28 99
E-Mail: info∂rechtsanwaltfroehlich-online.de
Fax: 0531/ 31 39 28 98
Telefonische Erreichbarkeit
- Mo. & Mi.:
- 09:30 - 12:30 Uhr 14:30 - 15:30 Uhr
- Fr.:
- 09:30 - 12:30 Uhr
- Sowie nach terminlicher Vereinbarung.