Nebenkosten – Unklarheiten oder Konflikte bei den Nebenkosten?
Der Mietzins (Warmmiete) setzt sich zusammen aus der vertraglich vereinbarten Grundmiete (Kaltmiete) und einem Nebenkostenanteil, mit dem der Vermieter die laufenden Betriebskosten bezahlt.
Hierzu gehören u. a.:
- Grundsteuer
- Grundstücksversicherung
- Heizkosten
- Wasser und Abwasser
- Müllabfuhr
- Hausmeisterkosten
- Fahrstuhlkosten
Die Nebenkosten werden vom Mieter entweder mit einem monatlichen Pauschalbetrag bezahlt oder aber durch Betriebskostenvorauszahlungen. Der Vermieter ist dann verpflichtet, nach Ende des Abrechnungsjahres über die Betriebskosten eine Endabrechnung zu erstellen. Die Nebenkostenabrechnung muss übersichtlich und für den Laien nachvollziehbar sein. Die Kosten sind vom Vermieter nach den einzelnen Betriebskostenarten aufzuschlüsseln und mit den Vorauszahlungen zu verrechnen.
Bei der Erstellung der Nebenkostenabrechnungen werden viele Fehler gemacht. Häufig steht dahinter weniger Absicht als Unwissenheit der Vermieter. Auch die Erstellung durch Abrechnungsfirmen gewährleistet keine einwandfreie Nebenkostenabrechnung.
Diese allgemeinen Ausführungen können eine einzelfallbezogene Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzen.
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