Pachtverträge – für ein zusätzliches Nutzungsrecht
Mietverträge gewähren nur die reine Immobiliennutzung. Verträge können für den Nutzer mit zusätzlichen Rechten verbunden sein, die über die reine Nutzung hinausgehen. Solche Verträge nennt man Pachtverträge. Beispiele sind:
- Kneipe oder Restaurant (ggf. mit Inventar)
- Firmensitz mit Firma
- Werbeflächen an Gebäuden
- Dachflächen für Solaranlagen
- Wasserrechte auf Grundstücken
Der Pächter hat neben der pünktlichen Zahlung des Pachtzinses für die Erhaltung der ihm überlassenen Gegenstände Sorge zu tragen. Daneben sind die gesetzlichen mietrechtlichen Regelungen entsprechend anwendbar.
Übernimmt ein Pächter zusätzliche Gegenstände, sollte er sich vor Vertragsabschluss von der Gebrauchsfähigkeit überzeugen. Möglicherweise ist es sinnvoll, einen Fachmann zurate zu ziehen.
Diese allgemeinen Ausführungen können eine einzelfallbezogene Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzen.
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