Anfechtungsklage bei rechtswidrigen Beschlüssen
Mit einer Anfechtungsklage können rechtswidrige Beschlüsse der Eigentümerversammlung für ungültig erklärt werden. Das Recht, einen Beschluss, anzufechten, dient nicht nur dem Interesse des einzelnen Wohnungseigentümers, sondern auch dem Interesse der Gemeinschaft an einer ordnungsgemäßen Verwaltung.
Eine Anfechtungsklage muss innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden. Anfechtungsberechtigt sind sowohl alle Eigentümer als auch der Verwalter.
Anfechtbare Beschlüsse bleiben bis zur gerichtlichen Feststellung ihrer Rechtswidrigkeit gültig und müssen vom Verwalter vollzogen werden in eiligen Situationen kann die Durchführung von Beschlüssen durch einstweilige Verfügung kurzfristig verhindert werden.
Diese allgemeinen Ausführungen können eine einzelfallbezogene Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzen.
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