Eigentümerversammlung bei Wohnungseigentum
Die Eigentümerversammlung ist das Entscheidungsorgan der Wohnungseigentümergemeinschaft. In ihr wird über die Angelegenheiten der Eigentümergemeinschaft durch Beschlüsse entschieden. Das Stimmrecht bestimmt sich nach der Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung. Die Eigentümerversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Soweit ein Verwalter eingesetzt ist, lädt dieser ein. Die Einladung umfasst eine Tagesordnung.
Die Tagesordnung wird vom Verwalter in Abstimmung mit dem Verwaltungsbeirat erstellt. Eine nicht fristgemäße oder ordnungsgemäß einberufene Versammlung kann zur erfolgreichen Anfechtung der gefassten Beschlüsse führen. In der Eigentümerversammlung hat der Verwalter seine Tätigkeiten zu erläutern und Nachfragen zu beantworten. Über gefasste Beschlüsse führt er Protokoll.
Die Beschlusskompetenz der Eigentümerversammlung erfasst beispielsweise folgende Themen:
- Wahl des Verwalters
- Wahl des Verwaltungsbeirats
- Beschluss über Wirtschaftspläne
- Höhe der Instandhaltungsrücklage
- Baumaßnahmen
- Entziehung von Sondereigentum
Die gefassten Beschlüsse können durch einzelne Eigentümer mit der Anfechtungsklage oder der Feststellungsklage gerichtlich überprüft werden.
Diese allgemeinen Ausführungen können eine einzelfallbezogene Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzen.
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