Gemeinschaftsordnung zur rechtlichen Regelung der Eigentümer
Parallel zur Teilungserklärung kann eine Gemeinschaftsordnung geregelt werden. Diese muss aber nicht beurkundet werden. Die Gemeinschaftsordnung regelt die rechtlichen Verhältnisse der Eigentümer untereinander, z. B.:
- Stimmrecht in der Eigentümerversammlung
- Kostenverteilung
- Verwalter
- Verwaltungsbeirat
- Zuweisung von Sondernutzungsrechten
Die Gemeinschaftsordnung kann die Anwendung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) für die Eigentümergemeinschaft in Teilen abändern.
Über Abänderungen der Gemeinschaftsordnung entscheidet die Eigentümergemeinschaft in der Eigentümerversammlung.
Weitere rechtliche Themen zum Wohnungseigentumsrecht:
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