Hausgeld für die Kosten des Gemeinschafteigentums
Die Eigentümergemeinschaft trägt die Kosten des Gemeinschaftseigentums. Zur Deckung der voraussichtlichen Kosten wird im Wirtschaftsplan ein monatliches Hausgeld festgesetzt. Das Hausgeld beinhaltet beispielsweise:
- Betriebskosten
- Verwaltungskosten
- Instandhaltungsrücklage
Mit der Instandhaltungsrücklage bildet die Gemeinschaft Vermögen, von dem Reparaturen und Modernisierungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum finanziert werden. Die Verwaltung überwacht die Zahlungen der Hausgelder. Sie ist für Mahnungen und die gerichtliche Durchsetzung zuständig.
Sollte ein Wohnungseigentümer sich weigern, die fälligen Hausgelder zu zahlen, kann die Wohnungseigentümergemeinschaft ihm als letztes Mittel das Wohnungseigentum entziehen. Der säumige Wohnungseigentümer muss sein Eigentum dann verkaufen.
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