Kosten Wohnungseigentumsrecht – Anwaltsgebühren
Anwaltsgebühren können zum Beispiel entstehen für:
- die außergerichtliche Beratung (Beratungsgebühr)
- die außergerichtliche Vertretung (Vertretungsgebühr)
- die Einleitung von Gerichtsverfahren (Verfahrensgebühr)
- die Wahrnehmung gerichtlicher Termine (Termingebühr)
- Mitwirkung an einem Einigungsvertrag (Einigungsgebühr)
Weitere Gebührentatbestände legt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz fest.
Die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren richtet sich in Zivilverfahren nach Gegenstandswerten. Gegenstandswerte sind der wirtschaftliche Wert, um den gestritten wird. Bei Streitgegenständen ohne festlegbaren Wert (z. B. Unterlassungen, Auskunft, etc.) werden die Gebühren im Gerichtskostengesetz (GKG) definiert.
Für den Fall, dass ein Mandant wirtschaftlich nicht in der Lage ist, die Kosten seines Rechtsanwalts selbst aufzubringen, steht ihm die Möglichkeit vor der Beauftragung des Rechtsanwalts, Beratungshilfe zu beantragen. Die Verfahrensweise wird hier erläutert.
Diese allgemeinen Ausführungen können eine einzelfallbezogene Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzen.
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