Teilungserklärung Für Grundstücke und Immobilien
Ein Grundstück kann durch notarielle Teilungserklärung oder –vertrag in mehrere rechtlich selbstständige Immobilien (Wohneigentum oder Teileigentum) umgewidmet werden. Das ursprünglich einheitliche Grundstück bleibt im Grundbuch bestehen.
Eigentümer wird die Eigentümergemeinschaft. Für jedes Wohn- oder Teileigentum (Sondereigentum) wird ein eigenständiges Grundbuch angelegt. Hier werden die Miteigentumsanteile an der Eigentümergemeinschaft festgelegt.
Zu Wohn- oder Teileigentum können nur zusammenhängende Räume zusammengefasst werden, die in sich abgeschlossen sind. Jede Einheit muss vom Gemeinschaftseigentum begehbar sein.
Eine Eigentumswohnung, die nur über eine andere Eigentumswohnung begehbar ist, wird nicht als eigenständiges Wohneigentum anerkannt.
Die Abgeschlossenheit der einzelnen Wohn- oder Teileigentumseinheiten wird vom zuständigen Bauamt durch die Abgeschlossenheitsbescheinigung nachgewiesen. Bei erforderlich werdende baulichen Veränderung kann ein Architekt unterstützen.
Diese allgemeinen Ausführungen können eine einzelfallbezogene Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzen.
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