Wirtschaftsplan und Jahrseabrechnung des nächsten Jahres | WEG
Der Wirtschaftsplan ist der Haushalt der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Er ist eine geordnete Zusammenstellung der voraussichtlichen Kosten des nächsten Wirtschaftsjahres.
Die Verwaltung erstellt den Wirtschaftsplan und leitet ihn zusammen mit der Einladung zur Eigentümerversammlung den einzelnen Eigentümern zu. Die Eigentümerversammlung beschließt über den Vorschlag der Verwaltung.
Der Beschluss verpflichtet die Wohnungseigentümer, die im Wirtschaftsplan festgelegten Zahlungen (Hausgeld) zu leisten.
Nach Ablauf des Wirtschaftsjahres erstellt der Verwalter eine Abrechnung über die tatsächlich angefallenen Kosten. Für den einzelnen Eigentümer können sich Nach- oder Rückzahlungen ergeben.
Die Eigentümerversammlung beschließt über die Jahresabrechnung. Bei elementaren Fehlern kann die Verwaltung verpflichtet werden, eine neue Jahresabrechnung zu erstellen. Zu Kontrollzwecken hat jeder Eigentümer Anspruch auf Einsicht in die Abrechnungsunterlagen.
Diese allgemeinen Ausführungen können eine einzelfallbezogene Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzen.
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